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Barrierefreiheitserklärung für Molslinjen

Barrierefreiheitserklärung für Molslinjen

Es ist Vorschrift, dass alle Websites und Apps von Molslinjen die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Gesetz Nr. 801 vom 7.6.2022, gültig ab 28. Juni 2025, einhalten.

Die Barrierefreiheit der Websites und Apps von Molslinjen wurde von einer externen, auf Barrierefreiheit spezialisierten, unabhängigen Instanz bewertet. Der Dienst wurde auf mehreren Geräten mit verschiedenen Testmethoden geprüft – sowohl manuell als auch automatisiert. 

Die Bewertung ergibt, dass die Websites und Apps von Molslinjen die Barrierefreiheitsanforderungen teilweise erfüllen. 

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 15. Dezember 2025 veröffentlicht. Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich aktualisiert.

Nicht barrierefreie Inhalte auf den Websites von Molslinjen

Der Dienst erfüllt die Anforderungen in den folgenden Bereichen noch nicht vollständig:

WCAG 1.1.1 Nicht-textbasierte Inhalte (Stufe A)
•    Nicht alle informativen Bilder sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
•    Einige Icons besitzen keine aussagekräftigen Alternativtexte.

WCAG 2.1.1 Tastaturbedienung (Stufe A)
•    Die Platzreservierung ist nicht vollständig mit Tastaturbedienung abwickelbar.
•    Modale Fenster eines Drittanbieters sind nicht per Tastatur bedienbar.

WCAG 2.4.4 – Linkzweck (im Kontext) (Stufe A)
•    An einigen Stellen sind Links vorhanden, deren Zweck nicht eindeutig erkennbar ist.

WCAG 2.4.7 – Sichtbarer Fokus (Stufe AA)
•    An einer Stelle im geschützten Unternehmensbereich bietet ein Drittanbieterinhalt keinen sichtbaren Fokus.

WCAG 3.3.1 – Fehleridentifikation (Stufe A)
•    An einigen Stellen im Login-Bereich werden Fehlermeldungen Screenreader-Nutzenden nicht angesagt.
•    An einer Stelle ist eine Fehlermeldung nicht aussagekräftig formuliert.

WCAG 1.4.5 – Bilder von Text (Stufe AA)
•    An einigen Stellen werden Textbilder ohne gleichwertiges Textäquivalent verwendet.

WCAG 4.1.3 – Statusmeldungen (Stufe AA)
•    An einer Stelle im Buchungsprozess erhalten Screenreader-Nutzende keine Ansage bei einer Statusmeldung.

Nicht barrierefreie Inhalte in den Apps von Molslinjen

Molslinjen bietet eine iOS-App und eine Android-App an. Die Apps erfüllen die Anforderungen in folgenden Bereichen noch nicht vollständig:

WCAG 2.4.7 – Sichtbarer Fokus (Stufe A)
•    Bei der Nutzung von VoiceOver befindet sich an einer Stelle ein Fokus auf einem Element, das hinter anderen Inhalten liegt. 

WCAG 2.5.1 – Zeigegesten (Stufe A)
•    An einer Stelle in beiden Apps gibt es keine Alternative zur Wischgeste (Swipe).

Feedback

Wenn Sie Probleme mit der Barrierefreiheit in einem unserer Dienste feststellen, kontaktieren Sie uns bitte unter kundeservice@fanoelinjen.dk oder über das kontaktformular.

Aufsichtsbehörde
Sollten Sie von uns keine Rückmeldung erhalten oder mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, können Sie Beschwerde bei Sikkerhedsstyrelsen, der zuständigen Aufsichtsbehörde, einreichen. Dies ist über das Beschwerdeformular möglich.